Rund 40 BürgermeisterInnen und Gemeindevertretende aus dem Amt Eiderstedt haben sich am 19. November 2025 über den Stand der Kommunalen Wärmeplanung (KWP) informiert. Das Amt führt derzeit die Eignungsprüfung für alle 16 amtsangehörigen Gemeinden durch. Auf dieser Grundlage bereiten die Gemeinden die anstehenden Beschlüsse zur Aufstellung der Wärmepläne vor. Erst nach diesen Beschlüssen beginnt die eigentliche Planerstellung.
WKZ.SH erläutert gesetzliche Grundlagen und Verfahren
Das Wärme-Kompetenzzentrum Schleswig-Holstein (WKZ.SH) stellte die gesetzlichen Anforderungen des Energie- und Wärmeplanungsgesetzes (EWKG) und des Wärmeplanungsgesetzes Schleswig-Holstein vor. Die Teilnehmenden erhielten einen Überblick über die möglichen Verfahrenswege – Vollverfahren, Vereinfachung und Verkürzung – sowie über die dazugehörigen Arbeitsschritte.
Zudem informierte das WKZ.SH über die Finanzierung der Kommunalen Wärmeplanung über die Konnexitätsmittel des Landes. Ein weiterer Schwerpunkt lag auf Hinweisen zur Ausschreibung und Beauftragung von Planungsbüros. Das WKZ.SH zeigte Möglichkeiten auf, wie Gemeinden oder Ämter Synergien nutzen können, etwa durch gemeinsame Vergaben.
Fördermöglichkeiten für die Umsetzung
Im Anschluss erläuterte Sven Gottwald (IB.SH/EKI) die Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die nach Abschluss der Kommunalen Wärmeplanung für Umsetzungsmaßnahmen zur Verfügung stehen. Die Teilnehmenden nutzten die Gelegenheit zu Austausch und Rückfragen – ein wichtiger Schritt, um die weiteren Planungen im Amt Eiderstedt strukturiert, rechtssicher und gut vorbereitet voranzubringen.
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